In Spanien müssen Lebensmitteletiketten ab dem 13. Dezember Nährwertangaben wie Brennwert, Fettgehalt, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz enthalten. Damit Verbraucher Produkte vergleichen können, muss das Etikett diese Informationen pro 100 Gramm (fest) oder 100 Milliliter (flüssig) enthalten.
Dies ist das Ergebnis der Anwendung der EU-Gesetzgebung zur Kennzeichnung, nämlich der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, die seit dem 13. Dezember 2014 in Kraft ist und die Kennzeichnung regelt, mit Ausnahme der Informationen über Nährwerte, die ab dem 13. Dezember 2016 anwendbar sind.
Diese Pflichtangaben können auf freiwilliger Basis um weitere Angaben ergänzt werden, beispielsweise um die Werte anderer Nährstoffe: einfach und mehrfach ungesättigte Fette, Polyalkohol, Stärke, Ballaststoffe, Vitamine und Mineralstoffe.
Sichtbare, lesbare und unauslöschliche Informationen
Die vorgeschriebenen Nährwertangaben müssen gut sichtbar, deutlich lesbar und dauerhaft sein. Die Schriftgröße muss mindestens 1.2 mm betragen und die Angaben müssen tabellarisch dargestellt werden, es sei denn, aus Platzgründen ist eine lineare Darstellung erforderlich.
Darüber hinaus können diese Informationen neben den Werten pro 100 g oder 100 ml auch pro Portion oder Verzehreinheit ausgedrückt werden, solange jede Portion oder Einheit quantitativ auf dem Etikett angegeben ist, das die Anzahl der Portionen oder Einheiten angibt, die in der Verpackung jedes Artikels enthalten sind.
Von der Nährwertdeklaration ausgenommen sind unter anderem: unverarbeitete oder gepökelte Produkte, die nur aus einer Zutat bestehen, Wasser, Salz, Gewürze, Tee, Essig, Lebensmittelzusatzstoffe, alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt über 1.2 %, Lebensmittel mit einer Packungsgröße von weniger als 25 cm² (z. B. einzelne Marmeladen- oder Butterportionen für die Gastronomie). Auch unverpackte Produkte sind von der Pflicht ausgenommen, können aber auf freiwilliger Basis Angaben zu Brennwerten oder Brennwerten und der Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz, bezogen auf eine Portion oder Verzehreinheit, machen.
Die spanische Agentur für Konsum, Lebensmittelsicherheit und Ernährung (AECOSAN) stellt dem Verbraucher eine Webseite mit ausführlichen Informationen zu diesem Thema zur Verfügung, beispielsweise zur geltenden Gesetzgebung, Informationsmaterial, häufig gestellten Fragen und neuen Einzelheiten zur Kennzeichnung.













