Bisher haben wir in dieser Serie erklärt, dass die neue Tierschutzrecht Die im September in Kraft tretende Verordnung umfasst weit mehr als nur Versicherungen und die Grundregeln für Hundehalter. Diese Woche präsentieren wir eine Übersicht der wichtigsten Anforderungen für Katzenhalter.
Viele Regeln für die Haltung einer Katze sind dieselben wie für Hunde, es gibt aber auch einige Unterschiede. Auch für Katzenkolonien oder „Straßenkatzen“ gelten andere Regeln. Grundsätzlich gilt: Sie müssen sich um die Tiere kümmern, für ihr Wohlbefinden sorgen und dafür sorgen, dass sie gesund und glücklich sind.
Katzen sollten in den Familienkern integriert werden und bei guter Gesundheit und Hygiene sein.
Die Zucht darf nur von Personen durchgeführt werden, die für die Tätigkeit der Haustierzucht verantwortlich sind und als solche im entsprechenden Register eingetragen sind.
Alle Katzen müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein und vor Erreichen des sechsten Lebensmonats chirurgisch sterilisiert werden, mit Ausnahme der im Register der Haustierzüchter eingetragenen Katzen.
Bei Verlust eines Heimtieres durch Tod muss ein Nachweis über die Einäscherung oder Beerdigung durch ein behördlich anerkanntes Unternehmen vorliegen.
Katzen dürfen nicht verstümmelt oder dauerhaften Körperveränderungen unterzogen werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Identifizierungssysteme durch Ohrmarkierungen bei Gemeinschaftskatzen sowie solche, die aus therapeutischen Gründen zur Gewährleistung ihrer Gesundheit oder zur Einschränkung oder Aufhebung ihrer Fortpflanzungsfähigkeit erforderlich sind.
Ähnlich wie Hunde dürfen Katzen nicht auf Terrassen, Balkonen, Dächern, in Abstellräumen, Kellern, Innenhöfen und dergleichen oder in Fahrzeugen gehalten werden.
Eine Katze darf nicht länger als drei aufeinanderfolgende Tage unbeaufsichtigt allein zu Hause gelassen werden.
Die örtlichen Behörden müssen die Einhaltung der Katzenvorschriften überwachen und dabei insbesondere darauf achten, dass sich Hauskatzen nicht mit Straßenkatzen paaren.
Eine Katze, die ohne Aufsicht das Haus verlässt, gilt laut Gesetz als „herumstreunende“ Katze.
Katzenkolonien oder Straßenkatzen stehen in Spanien unter dem Schutz des Tierschutzgesetzes und müssen in Frieden leben können. Die lokalen Behörden sind für ihr Wohlergehen verantwortlich.
Die Absicht der Vorschriften für Katzenkolonien besteht darin, deren Population im Laufe der Zeit schrittweise zu reduzieren und ihnen in der Zwischenzeit ein harmonisches Leben zu ermöglichen.
Straßenkatzen müssen einen Mikrochip tragen und bei den örtlichen Behörden registriert werden. Außerdem ist ihre Sterilisation vorgeschrieben.
Bedenken Sie, dass die tatsächlichen Vorschriften komplexer und detaillierter sind. Sie können die vollständige Gesetzgebung in englischer Übersetzung unter animalwelfarelaw.es, einschließlich einer einfachen Liste mit Grundregeln für Hunde- und Katzenbesitzer sowie für Straßenkatzen. Nächste Woche sprechen wir über Bußgelder.
Bild mit freundlicher Genehmigung von Eco Life – Fußgängerinitiativen












