Consell genehmigt Community-Check von SIP-Karten

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Der Zweck besteht darin, den Datenabgleich zu erleichtern, um den Wohnsitz der im SIP registrierten Personen in der Volkszählungsdatenbank zu überprüfen.
Der Zweck besteht darin, den Datenabgleich zu erleichtern, um den Wohnsitz der im SIP registrierten Personen in der Volkszählungsdatenbank zu überprüfen.

Der Zweck besteht darin, den Datenabgleich zu erleichtern, um den Wohnsitz der im SIP registrierten Personen in der Volkszählungsdatenbank zu überprüfen.

Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung, die regelmäßig erneuert wird, um zu überprüfen, ob die in der Datenbank der einzelnen Entitäten gespeicherten Informationen übereinstimmen.

Der Consell hat eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Nationalen Statistikinstitut zur Überprüfung der im Bevölkerungsinformationssystem registrierten Personen genehmigt. Diese Vereinbarung wird regelmäßig erneuert, um die Übereinstimmung der in der Datenbank der einzelnen Einrichtungen gespeicherten Informationen zu überprüfen.

Der Zweck dieser Vereinbarung besteht darin, dem INE einen Datenabgleich zu ermöglichen, um die Adresse zu ermitteln, die in der Volkszählungsdatenbank von Personen mit SIP-Karten erscheint, die in der Valencianischen Gemeinschaft registriert sind.

Das SIP ist das unternehmensweite Verwaltungsregister des Gesundheitsministeriums, das Verwaltungs- und Gesundheitsinformationen zu den in der Autonomen Gemeinschaft Valencia ansässigen Personen sowie zu denjenigen enthält, die zwar keine Einwohner sind, aber Gesundheitsleistungen des valencianischen Gesundheitssystems in Anspruch nehmen.

Es enthält nämlich die Identifikationsdaten, den Standort, die Methode zur Akkreditierung des Anspruchs auf Krankenversicherung und gegebenenfalls die Zuweisung des Zentrums und des Arztes der Bevölkerung, die wesentlich und relevant sind, um sowohl öffentliche Gesundheitsprogramme als auch eine angemessene epidemiologische Überwachung durchführen zu können.

Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung und verursacht für keine der unterzeichnenden Einheiten Kosten.