Die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwälte der Generalitat, die als Privatkläger auftreten, haben ihre ursprünglichen Anklagen gegen eine 34-jährige Frau überarbeitet, die zugegeben hatte, ihren zweijährigen Sohn im Juni 2 in Bigastro erwürgt zu haben. Den Argumenten der Verteidigung folgend, erkennen sie nun als mildernden Umstand die langjährige Drogensucht der Angeklagten an.
Die Staatsanwaltschaft erkannte auch mildernde Umstände an, darunter das Geständnis der Angeklagten und Verzögerungen im Gerichtsverfahren. Dieser Kurswechsel erfolgte, nachdem Expertenaussagen das Ausmaß der psychischen Probleme der Angeklagten offenbart hatten. Ein forensischer Psychologe sagte aus, die Angeklagte leide an einer gespaltenen Persönlichkeitsstörung, die durch Drogenmissbrauch verschlimmert worden sei und ihre Fähigkeit, während des Vorfalls rationale Entscheidungen zu treffen, beeinträchtigt habe.
Drogenabhängigkeit und psychische Gesundheitsprobleme
Der forensische Experte beschrieb die Angeklagte als drogenabhängig und hatte über mehr als ein Jahrzehnt Kokain, Opiate, Cannabis und Alkohol konsumiert. Dieser anhaltende Substanzmissbrauch beeinträchtigte wahrscheinlich ihre Impulskontrolle und ihr rationales Entscheidungsvermögen. Laut dem Experten resultierten die Handlungen der Frau aus einem „Cocktail aus Drogensucht und psychischen Problemen“, der ihr Urteilsvermögen zum Zeitpunkt der Tat beeinträchtigte.
Die Angeklagte hatte gestanden, ihre Zwillingssöhne misshandelt und schließlich einen von ihnen, Daniel, durch Strangulation getötet zu haben. Die Jury hat nicht die Aufgabe, ihre Schuld festzustellen, da sie den Mord in der Eröffnungssitzung des Prozesses zugab. Stattdessen dreht sich die Debatte darum, ob ihre Drogensucht als mildernder Umstand für das Verbrechen angesehen werden sollte.
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Rechtliche Perspektiven
Der Staatsanwalt erkannte zwar den mildernden Umstand der Drogensucht an, argumentierte aber, dass die Angeklagte sich ihrer Taten bewusst gewesen sei. „Es geht nicht darum, ob die Angeklagte böse ist, sondern ob sie die Tat wissentlich begangen hat“, erklärte der Staatsanwalt und fügte hinzu, die Angeklagte habe gewusst, dass die Erwürgung ihres Sohnes zu dessen Tod führen würde.
Verteidiger José Luis Sánchez Calvo argumentierte jedoch, dass die schwere Sucht seiner Mandantin ihre Fähigkeit zur Impulskontrolle erheblich beeinträchtigt habe. „Ihr Wille war beeinträchtigt, und sie war sich ihrer Handlungen nicht vollständig bewusst, entweder aufgrund des Drogenkonsums oder aufgrund von Entzugserscheinungen“, erklärte der Anwalt.
Auswirkungen auf den Zwilling des Opfers
Die Staatsanwaltschaft, die Daniels überlebenden Zwilling vertrat, betonte das psychische Trauma, das der Missbrauch verursacht hatte. Im Prozess vorgelegte Beweise zeigten, dass der Junge so große Angst vor seiner Mutter hatte, dass er sich am Tag des Mordes an eine Gerichtsmedizinerin klammerte und sich weigerte, zu ihr zurückzukehren.
Entscheidung der Jury
Der Prozess hängt nun davon ab, ob die Jury die Drogenabhängigkeit als mildernden Umstand anerkennt. Die Staatsanwaltschaft räumte ein, dass der Wille der Angeklagten zwar beeinträchtigt, aber nicht vollständig aufgehoben worden sei. Die Verteidigung argumentiert, ihre langjährige Sucht habe ihren Geisteszustand und ihre Fähigkeit zu rationalen Entscheidungen stark beeinträchtigt und forderte die Jury auf, dies bei der Beratung des Falles zu berücksichtigen.
Der Fall ist eine tragische Darstellung der möglichen Überschneidungen zwischen Drogenmissbrauch und psychischen Problemen und Gewaltverbrechen und stellt die Jury vor eine komplexe Entscheidung über das Ausmaß der Schuld an diesem verheerenden Vorfall.












