Reisen Sie aus dem Ausland nach Großbritannien? Hier erfahren Sie, was Sie über die Beantragung der neuen elektronischen Reisegenehmigung (ETA) wissen müssen.

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Schengen-Visum
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Ab dem 5. März 2025 können Staatsangehörige aus 35 Ländern und Territorien, darunter auch Spanien, die neue elektronische Reisegenehmigung (ETA) Großbritanniens beantragen. Dieses System ermöglicht Reisenden ab dem 2. April 2025 Kurzaufenthalte ohne Visum im Vereinigten Königreich. Die Einführung der ETA stellt eine erhebliche Änderung für diejenigen dar, die bisher an visumfreies Reisen nach Großbritannien gewöhnt waren. Reisende, die ohne die erforderliche ETA ins Land einreisen, werden abgewiesen.

Die ETA soll den Prozess für Reisende vereinfachen und gleichzeitig die Grenzsicherheit erhöhen. Berechtigte Reisende können die ETA für verschiedene kurzfristige Zwecke nutzen, darunter Tourismus, Kurzzeitstudien, Besuche von Familie und Freunden oder Geschäftsreisen. Darüber hinaus deckt die ETA Transitreisen durch Großbritannien ab und ermöglicht Kurzreisen für Kreativschaffende und Personen mit genehmigten bezahlten Aufträgen. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die ETA keine längeren Aufenthalte, keine Tätigkeit für britische Unternehmen oder häufige Besuche zur Begründung des Wohnsitzes erlaubt. Darüber hinaus kann die ETA nicht für Heirats- oder Lebenspartnerschaftszwecke genutzt werden, da hierfür ein Ehebesuchervisum erforderlich ist.

Die neue Regelung gilt für Reisende aus einer Reihe von Ländern und Gebieten, darunter Spanien, Schweden, die Schweiz und mehrere weitere europäische Länder. Staatsangehörige dieser Länder können eine ETA beantragen, die die Einreiseverfahren für Kurzaufenthalte vereinfachen soll. Reisende mit einem gültigen Visum für das Vereinigte Königreich, Personen mit Aufenthalts-, Arbeits- oder Studienerlaubnis im Vereinigten Königreich sowie Personen mit britischer oder irischer Staatsbürgerschaft müssen jedoch keine ETA beantragen. Ebenso sind Reisende mit Wohnsitz in Irland, die von Irland, Guernsey, Jersey oder der Isle of Man ausreisen, von dieser Regelung ausgenommen. Für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft ist es wichtig zu beachten, dass sie mit einem britischen oder irischen Pass reisen sollten, anstatt eine ETA zu beantragen.

Der Antragsprozess für die ETA ist einfach und unkompliziert. Antragsteller müssen ihre gültigen Passdaten angeben und Fotos von Pass und Gesicht hochladen oder aufnehmen. Für den Antrag sind außerdem eine E-Mail-Adresse und eine Zahlungsmethode erforderlich. Es ist nicht erforderlich, spezifische Reisedaten im Rahmen des Antrags anzugeben. Die Kosten für eine ETA betragen 10 £ pro Person. Jeder Reisende, auch Kinder, benötigt eine eigene ETA.

Anträge für die ETA können entweder über die britische ETA-App oder online über diesen Link eingereicht werden. https://apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk/apply/electronic-travel-authorisation/how-to-applyDie meisten Anträge werden innerhalb von drei Werktagen bearbeitet, manche können jedoch auch schneller genehmigt werden. Es wird jedoch empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Abreisedatum zu stellen, um eine rechtzeitige Genehmigung der ETA sicherzustellen. Gruppenreisende müssen ihre Anträge einzeln stellen, und die Bearbeitungszeit kann je nach Gruppenmitglied unterschiedlich sein.

Nach der Genehmigung ist die ETA zwei Jahre lang gültig und an den für den Antrag verwendeten Reisepass gebunden. Während dieser Zeit können Reisende mehrmals nach Großbritannien reisen. Erhält ein Reisender jedoch innerhalb dieser Zeit einen neuen Reisepass, muss er mit seinen aktualisierten Passdaten eine neue ETA beantragen. Wichtig zu beachten: Die ETA berechtigt zwar zur Einreise nach Großbritannien, garantiert aber keine Einreise. Reisende müssen bei ihrer Ankunft weiterhin die britischen Grenzkontrollen passieren, entweder durch ein Gespräch mit einem Grenzbeamten oder, sofern berechtigt, über ein ePassport-Gate.

Die Einführung der ETA ist Teil der umfassenden Bemühungen der britischen Regierung, sichere und effiziente Grenzkontrollen aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das Reisen für Staatsangehörige der teilnehmenden Länder zu erleichtern. Die 35 teilnahmeberechtigten Länder und Gebiete, darunter die meisten EU-Mitgliedstaaten, profitieren von diesem vereinfachten Einreiseverfahren, das für Kurzaufenthalte kein Visum mehr benötigt. Reisende sollten sich jedoch unbedingt über die mit der ETA verbundenen Bedingungen und Einschränkungen informieren, da es sich nicht um eine allgemeine Reisegenehmigung für alle Zwecke handelt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Staatsangehörige von 35 Ländern, darunter Spanien, Schweden, die Schweiz, Vatikanstadt, Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, die Slowakei und Slowenien (einschließlich der zugehörigen Gebiete) ab dem 5. März 2025 die neue elektronische Reisegenehmigung des Vereinigten Königreichs beantragen können. Die ETA ermöglicht kurzfristige Besuche im Vereinigten Königreich für verschiedene Zwecke, beispielsweise Tourismus, Geschäftsreisen und Besuche von Familie oder Freunden. Das Antragsverfahren ist unkompliziert, und die Genehmigungsdauer ist in der Regel kurz. Reisende müssen jedoch sicherstellen, dass sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, und vor ihrer Abreise die ETA beantragen. Mit der Einführung der ETA möchte das Vereinigte Königreich das Reisen für berechtigte Reisende vereinfachen und gleichzeitig robuste Grenzsicherheitsmaßnahmen aufrechterhalten.

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