Die Behörden haben einen 39-jährigen Bulgaren festgenommen. Er soll seinen Schwager in Orihuela Costa in den Hals gestochen und die Hände seiner Schwester verletzt haben. Die Festnahme erfolgte im Rahmen der Operation Bulor. Dem Verdächtigen wird nun versuchter Mord und Körperverletzung vorgeworfen.
VORFALLDETAILS
Der Angriff ereignete sich am Montag, dem 17. Februar, gegen 5:30 Uhr in La Regia, einem Wohngebiet zwischen La Zenia und Cabo Roig. Der Verdächtige, der im selben Haus wie die Opfer wohnte, soll seinen 63-jährigen spanischen Schwager mit einem Messer angegriffen und ihm schwere Halsverletzungen zugefügt haben.
Die Schwester des Verdächtigen hörte laute Geräusche aus dem oberen Stockwerk und bemerkte den Angriff. Als sie eingriff, schlitzte der Angreifer ihr beide Hände auf und flüchtete in einem weißen Volkswagen Tiguan. Die Behörden vermuten, dass der Mann eine psychische Störung hat.
Er wird derzeit in der psychiatrischen Abteilung des Gefängnisses Fontcalent in Alicante festgehalten.
NOTFALLMASSNAHMEN UND UNTERSUCHUNGEN
Das verletzte Paar wurde ins Krankenhaus von Torrevieja gebracht. Die Frau wurde wegen Handverletzungen behandelt und noch am selben Abend entlassen, während ihr Mann wegen seiner Halsverletzungen notoperiert wurde.
Ermittler der Territorialen Kriminalpolizei (ETPJ) von Almoradí trafen am Tatort ein, führten eine forensische Untersuchung durch und stellten die bei dem Angriff verwendete Waffe sicher. Gleichzeitig leiteten die Behörden eine Fahndung nach dem Verdächtigen ein.
Festnahme des Verdächtigen
Die ETPJ von Pilar de la Horadada übernahm die Ermittlungen und verfolgte die Bewegungen des Verdächtigen. Zunächst floh er Richtung Andalusien, bevor er in die Provinz Alicante zurückkehrte. Am Mittwochmorgen gegen 10:30 Uhr gelang es den Ermittlern, den mutmaßlichen Täter in Pilar de la Horadada zu orten und festzunehmen.
Nach umfangreichen Bemühungen nahmen die Behörden den Verdächtigen am 19. Februar um 10:30 Uhr fest. Das Untersuchungsgericht Nr. 2 von Orihuela ordnete seine vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen Justizvollzugsanstalt an, bis sein Geisteszustand beurteilt und geeignete Behandlungsmaßnahmen ergriffen worden seien.












