Immobilienbesitzer in Torrevieja in einem 75,000-Euro-Streit vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen

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Das Strafgericht Nr. 4 von Orihuela entschied, dass kein krimineller Betrug vorliege und erklärte, dass die Angelegenheit durch einen Zivilprozess und nicht durch ein Strafverfahren geklärt werden sollte.
Das Strafgericht Nr. 4 von Orihuela entschied, dass kein krimineller Betrug vorliege und erklärte, dass die Angelegenheit durch einen Zivilprozess und nicht durch ein Strafverfahren geklärt werden sollte.

Ein Immobilienbesitzer aus Torrevieja wurde vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, nachdem ein deutscher Käufer nach einem gescheiterten Hausverkauf 75,000 Euro verloren hatte. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Privatklage hatten eine dreijährige Haftstrafe und 77,000 Euro Entschädigung gefordert. Der Verkäufer hatte die Immobilie angeblich weiterverkauft, ohne die Anzahlung des Käufers zurückzuzahlen.

Das Strafgericht Nr. 4 von Orihuela entschied jedoch, dass kein krimineller Betrug vorliege und erklärte, dass die Angelegenheit durch einen Zivilprozess und nicht durch ein Strafverfahren geklärt werden sollte.

Der Fall betraf eine Transaktion aus dem Jahr 2022 in der Urbanisation Los Balcones. Der Käufer hatte 75,000 Euro auf den Verkaufspreis von 370,000 Euro vorgestreckt, konnte aber die Finanzierung nicht fristgerecht sichern. Da keine öffentliche Urkunde unterzeichnet war, verkaufte der Angeklagte das Haus später an einen Dritten, was eine Strafanzeige nach sich zog.

Gerichtsunterlagen zufolge unterzeichneten die Parteien am 13. August 2022 einen Reservierungsvertrag. Dabei wurde eine Anzahlung von 3,000 Euro geleistet und der Notartermin auf den 31. Oktober 2022 festgelegt. In den darauffolgenden Wochen wurden weitere Zahlungen in Höhe von insgesamt 75,000 Euro geleistet.

Entscheidend war, dass im Vertrag stand, dass bei Nichtabschluss des Kaufs die Anzahlung verfällt. Dies ist eine Standardklausel im spanischen Zivilrecht (Artikel 1454 des spanischen Zivilgesetzbuches).

Das Gericht stellte fest, dass die Verkäuferin im Rahmen ihrer vertraglichen Rechte gehandelt habe, nachdem der Käufer die Finanzierungsbedingungen nicht erfüllt hatte. „Wo ist die gesetzlich geforderte ausreichende Täuschung?“, fragte der Richter und kam zu dem Schluss, dass der gescheiterte Verkauf eine zivilrechtliche Verletzung und keine Straftat darstelle.

Das Urteil beruft sich auf jüngste Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, darunter STS 631/2024, und bekräftigt, dass Wirtschaftsstreitigkeiten ohne eindeutig irreführendes Verhalten vor Zivilgerichte gehören.

Die Verteidigerin María Barbancho Saborit begrüßte die Entscheidung und erklärte: „Es ist von entscheidender Bedeutung, die Unschuldsvermutung aufrechtzuerhalten und zwischen zivilrechtlichen Streitigkeiten und Straftaten zu unterscheiden.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Provinzgericht Alicante angefochten werden.

Während der Verhandlung hörte das Gericht die Aussagen des Käufers, der Verwandten des Verkäufers und von Immobilienfachleuten, untermauert durch umfangreiche Unterlagen.