Die spanische Nationalpolizei wird den Konsum oder Besitz von Drogen in geparkte Privatfahrzeuge, nach der Veröffentlichung von Weisung 7/2025 von dem Staatssekretariat für Sicherheit (SES)Diese Entscheidung basiert auf jüngsten Gerichtsurteilen, die geparkte Fahrzeuge als halbprivate Räume, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 36.6 des Bürgersicherheitsgesetzes, wie es derzeit aussieht.

Bisher wurde ein solches Verhalten bestraft, als ob es im öffentlichen Raum stattfand. Da das Gesetz jedoch parkende Fahrzeuge nicht explizit einschließen, und Rechtsnormen weite oder analoge Auslegungen in Sanktionsfragen verhindern, ist dieses Verhalten nun von der Bestrafung ausgeschlossen.

Dieser Schritt löste bei verschiedenen Polizeigewerkschaften heftige Reaktionen aus, insbesondere bei der Einheitliche Polizeigewerkschaft (SUP)Sie argumentieren, dass die Richtlinie Sicherheit im Straßenverkehr und beschränkt effektive Polizeiarbeitund forderte das Innenministerium auf, sofort widerrufen und überarbeiten die Anweisung.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Drogenkonsum in fahrende Fahrzeuge kann immer noch eine Straftat darstellen, insbesondere im Zusammenhang mit Verstöße gegen die öffentliche Gesundheit oder die Verkehrssicherheit, wie in der Strafgesetzbuch.