LOS ALCÁZARES, Spanien Nach drei Jahrzehnten Betrieb wird eine beliebte Strandbar in Los Alcázares auf gerichtliche Anordnung geschlossen. Damit endete ein langwieriger Rechtsstreit mit der Stadtverwaltung. Das Strandlokal hatte ohne gültige städtische Lizenz betrieben und zahlte weder Miete noch Gebühren für die Nutzung öffentlichen Grunds.

Der Streit gipfelte kürzlich in einem Gerichtsbeschluss, der die Eigentümer zur Schließung des Strandkiosks und zum Abriss der Struktur zwang. Diese Entscheidung ebnet einem neuen Konzessionär, der zwei Jahre gewartet hatte, den Weg, endlich seine eigene Strandbar auf dem nun brachliegenden Grundstück zu bauen.

Die Geschichte verschärfte sich im vergangenen Juni, als städtische Arbeiter versuchten, eine Räumungsklage zuzustellen, die Eigentümer jedoch ablehnten. Der Stadtrat informierte daraufhin den Richter über die Behinderung, was zu der jüngsten gerichtlichen Anordnung zum Abriss führte. „Die Eigentümer machen es, das ist der beste Weg, immer noch besser als ein Abriss“, erklärte Bürgermeister Mario Pérez Cervera.

Die Eigentümer hatten die Rechtmäßigkeit der Räumung stets angefochten und Berufung beim Verwaltungsgericht Cartagena eingelegt. Im November 2024 lehnte das Gericht jedoch ihren Antrag auf eine vorsorgliche Aussetzung des Räumungsverfahrens ab; diese Entscheidung wurde auch in der Berufung bestätigt. Der prekäre Rechtsstatus der Strandbar wurde unhaltbar, als der Stadtrat eine öffentliche Ausschreibung zur Vergabe der Konzessionen für Kioske auf städtischem Grund startete.

Bürgermeister Cervera erklärte, dass neun Kioske entlang der Promenade seit Jahren unregelmäßig betrieben würden. „Alle Strandbars befanden sich in einer prekären Lage“, sagte er. „Im Jahr 2021 legten Techniker einen Bericht vor, der die unregelmäßige Situation hervorhob: Strandbars auf kommunalem Grund wurden auf öffentlichem Grund mit Blick auf das Meer betrieben, ohne etwas dafür zu bezahlen, was einen unfairen Wettbewerb für andere Gastronomen darstellt.“

Die bisherigen Eigentümer lehnten es ab, Anträge auf neue Nutzungsgenehmigungen einzureichen, da sie bereits über eine gültige Genehmigung verfügten. Anschließend reichten sie Beschwerde gegen Mitglieder der Kommunalverwaltung und städtische Beamte ein. Der Stadtrat sieht die anhaltende Weigerung des Gerichts, das Verfahren zu stoppen und den Räumungsbefehl zu erteilen, als Bestätigung ihres Handelns.

Die neue Ausschreibung für die städtischen Strandbar-Konzessionen erfordert einen ganzjährigen Betrieb mit festgelegten Öffnungszeiten für Hoch- und Nebensaison und die Einhaltung strenger Umweltvorschriften. Dazu gehören energieeffiziente Beleuchtung und die Bereitstellung von recycelbaren Behältern, um Müll an den Stränden zu vermeiden. Die Betreiber müssen sich außerdem an der Instandhaltung der öffentlichen Toiletten beteiligen und kulturelle, sportliche, kulinarische oder ökologische Aktivitäten organisieren.

Im nächsten Jahr wird eine separate Ausschreibung für weitere Strandbars und Kioske im maritim-terrestrischen öffentlichen Bereich veröffentlicht, die in die Zuständigkeit der Küstenbehörde fallen und deren Verträge im Jahr 2026 auslaufen.