In den sonnendurchfluteten Straßen von Torrevieja hat es sich ein mutiger Gemeindepräsident zur Aufgabe gemacht, diese heiligste spanische Tradition zu verteidigen: die SiestaSeine Waffe? Eine handgeschriebene Notiz, die an die Wand geklebt und am „X“ veröffentlicht wurde und feierlich absolute Stille zwischen 4:00 und 6:00 Uhr anordnete. Die Nachricht war sogar zweisprachig – denn jeder, ob Tourist oder Einheimischer, sollte wissen, dass Träume nicht gestört werden dürfen.

Aber bevor Sie Ihren Nachmittagsstaubsauger absagen, gibt es einen Haken: Die Notiz hat keinerlei Rechtskraft. Im besten Fall ist es ein höflicher Vorschlag. Im schlimmsten Fall ist es Wunschdenken in Times New Roman. Das spanische Gesetz ist eindeutig: Nur kommunale Verordnungen können Lärmgrenzwerte festlegen, und in Torrevieja gelten diese nachts (10:00–8:00 Uhr). Die Siesta, so beliebt sie auch ist, bleibt gesetzlich optional.

Was passiert also, wenn der Nachbar über Ihnen um halb sechs Flamenco-Tänze übt? Zuerst bittet man höflich. Wenn das nicht klappt, beschwert man sich bei der Hausverwaltung. Und wenn auch das nicht klappt, ruft man die Polizei. Und wenn das immer noch nichts bringt, investiert man in Ohrstöpsel, geräuschunterdrückende Kopfhörer oder zieht vielleicht einfach aufs Land.

Zur Information: Hier sind die Lärmgrenzwerte von Torrevieja:

  • Tagsüber: 35–45 Dezibel (denken Sie an „leise Unterhaltung“).
  • Nachts: 30–35 Dezibel (denken Sie an „Bibliotheksflüstern“).

Etwas Lauteres? Das Gesetz ist auf Ihrer Seite. Etwas Leiseres? Nun ja … vielleicht der Mixer Ihres Nachbarn ist nicht ruiniert schließlich dein Leben.

Letztendlich ist das Zusammenleben eine heikle Angelegenheit. Paare trennen sich, wenn sie zusammenziehen. Welche Chance haben da schon hundert Fremde in einem Gebäude? Manchmal hilft schon ein ruhiges Gespräch. Manchmal muss man sich einfach geschlagen geben, Ohrstöpsel reinstecken und nicht vergessen: Die Siesta mag zwar heilig sein, aber leider ist sie nicht gesetzlich verankert.

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