Fehler der Staatsanwaltschaft führt zum Freispruch im Missbrauchsfall Pilar de la Horadada

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Der Fall geht auf die Nacht des 23. Oktober 2021 zurück, als der Angeklagte, ein Freund der Schwester des Opfers, an einem Abendessen im Haus der jungen Frau teilnahm.
Der Fall geht auf die Nacht des 23. Oktober 2021 zurück, als der Angeklagte, ein Freund der Schwester des Opfers, an einem Abendessen im Haus der jungen Frau teilnahm.

Ein Verfahrensfehler der Staatsanwaltschaft führte zum Freispruch eines Mannes, der beschuldigt wurde, eine junge Frau mit einer leichten geistigen Behinderung in Pilar de la Horadada sexuell missbraucht zu haben.

Der Prozess, der in einem provisorischen Gerichtssaal des Gerichts Alicante in Elche stattfand, ergab, dass die Staatsanwaltschaft es versäumt hatte, die Verlesung der früheren Aussagen des Angeklagten zu verlangen, in denen er eine einvernehmliche Beziehung mit dem Opfer zugab. Daher konnten diese Beweise nicht berücksichtigt werden.

Der Fall begann am Abend des 23. Oktober 2021, als der Angeklagte, ein Freund der Schwester des Opfers, ein Abendessen im Haus der jungen Frau besuchte. Nachdem die anderen Gäste gegangen waren, waren der Angeklagte und das Opfer allein in einem angrenzenden Raum. Das Opfer behauptete später, er habe sie missbraucht, doch ihre Angaben waren widersprüchlich: Zunächst gab sie gegenüber dem medizinischen Personal an, es habe keine Penetration gegeben, später behauptete sie, es habe mehrere Vorfälle an verschiedenen Orten gegeben. Auch die Aussage ihrer Schwester enthielt Widersprüche.

Experten bestätigten dem Opfer eine leichte bis mittelschwere geistige Behinderung, fanden jedoch keine Hinweise darauf, dass sie nicht in der Lage war, eine wirksame sexuelle Einwilligung zu erteilen. Das Gericht hob diese Widersprüche und Unklarheiten hervor und kam schließlich zu dem Schluss, dass die Fakten nicht zweifelsfrei geklärt werden konnten, und sprach die Angeklagte frei.

Soziale und psychologische Gutachten stellten fest, dass das Opfer zwar einige kognitive Einschränkungen aufwies, jedoch über ein soziales und sexuelles Bewusstsein verfügte und der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt nichts von ihrer Behinderung wissen konnte.