Ein ehemaliger Polizist aus Torrevieja fordert 39,450 Euro Entschädigung, nachdem er seine Stelle im öffentlichen Dienst verloren hat, weil er sich aus religiösen Gründen weigerte, eine Schusswaffe zu tragen, wie Behörden bestätigten. Der Beamte, ein Zeuge Jehovas, berief sich auf Gewissensgründe während der obligatorischen Schießausbildung am Valencianischen Institut für öffentliche Sicherheit und Katastrophenschutz (IVASPE). Diese Ausbildung ist Teil des Stabilisierungsprozesses, der befristet angestellte Polizisten in unbefristete Beamte umwandelt.
Nachdem er seit 2003 als kommissarischer Polizeibeamter in Torrevieja tätig war, absolvierte er erfolgreich alle anderen Lehrgangsbestandteile, die für die Erlangung einer Festanstellung erforderlich sind. Er lehnte es jedoch ab, sowohl am theoretischen Schießunterricht als auch am praktischen Schießtraining teilzunehmen, was für alle Kandidaten eine Kernvoraussetzung darstellt.
IVASPE bot ihm angeblich eine zweite Chance zur Absolvierung des Kurses an, doch der Beamte nahm diese nicht wahr. Seine Weigerung führte schließlich zum Verlust seiner Beamtenstelle, während 43 seiner befristet angestellten Kollegen eine Festanstellung erhielten.
Der für Bürgersicherheit zuständige Stadtrat Federico Alarcón bestätigte die Klage und wies darauf hin, dass gemäß Gesetz 20/2021 befristet Beschäftigte, die im Rahmen von Stabilisierungsverfahren keine Festanstellung erhalten, unter Umständen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben – berechnet mit 20 Tagesgehältern pro Dienstjahr.
Das Gesetz soll befristet Beschäftigte in ganz Spanien schützen. Es ist jedoch unklar, ob der Fall des Beamten die notwendigen Voraussetzungen für eine Auszahlung erfüllt, da er alle anderen Teile des Verfahrens abgeschlossen hat.
Jehovas Zeugen verbieten aufgrund ihrer Auslegung biblischer Passagen den Gebrauch und das Tragen von Schusswaffen und leisten keinen Militärdienst. Berichten zufolge versuchte IVASPE, Teile des Ausbildungskurses für den Beamten anzupassen, darunter Module zu Polizeitaktiken, die Schießausbildung blieb jedoch verpflichtend.
Der Fall verdeutlicht die Spannung zwischen Religionsfreiheit und den rechtlichen Anforderungen des öffentlichen Dienstes. Hunderte von befristet angestellten Beamten in Spanien üben seit Langem Polizeidienst ohne Schusswaffen aus, doch für den Erwerb eines unbefristeten Beamtenstatus ist die Absolvierung aller Ausbildungen, einschließlich des Schießtrainings, erforderlich.
Mit der nun beim Verwaltungsgericht von Elche eingereichten Klage wird geprüft, inwieweit die Gewissensverweigerung im Rahmen des Stabilisierungsprozesses im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden kann.












