Von Mark Nolan

Spanien hat mit der Verabschiedung eines königlichen Dekrets zur Einrichtung eines nationalen Registers für leichte persönliche Mobilitätsfahrzeuge einen entscheidenden Schritt zur Regulierung dieser Fahrzeuge unternommen. Die Maßnahme betrifft unmittelbar Elektroroller und andere Fahrzeuge der sozialen Mobilität und beseitigt eines der wichtigsten rechtlichen Hindernisse, das die Einführung einer Versicherungspflicht bisher verzögert hat.

Der neue Rahmen bestätigt, dass die Registrierung von Elektrorollern, die auf öffentlichen Straßen benutzt werden, verpflichtend wird und schafft damit eine formale Verbindung zwischen dem Fahrzeug, seinem Besitzer und künftigen Versicherungsanforderungen.

Obligatorische Registrierung über die DGT

Gemäß dem genehmigten königlichen Dekret sind alle Besitzer von Fahrzeugen der persönlichen Mobilität bzw. deren gesetzliche Vertreter im Falle von Minderjährigen verpflichtet, ihr Fahrzeug über die elektronische Zentrale der Dirección General de Tráfico (DGT) zu registrieren.

Diese Registrierung wird Voraussetzung für den Abschluss einer obligatorischen Versicherung sein und löst damit effektiv das langjährige Problem, wie eine solche Versicherung ohne ein zentrales Fahrzeugregister durchgesetzt werden könnte.

Der Vorgang wird als unkompliziert und vollständig digital beschrieben. Nach Abschluss erhalten die Fahrzeughalter eine digitale Zulassungsbescheinigung, mit der sie einen offiziellen Identifikationsaufkleber für ihr Fahrzeug beantragen können.

Ein wichtiger Schritt hin zur Versicherungspflicht

Bislang war das Fehlen eines nationalen Registers einer der Hauptgründe, warum in Spanien keine Versicherungspflicht für Elektroroller eingeführt werden konnte. Ohne ein formelles System zur Identifizierung der Fahrzeuge und deren Zuordnung zu den jeweiligen Besitzern galt die Durchsetzung der Versicherungspflicht als nicht praktikabel.

Mit der Einrichtung eines nationalen VMP-Registers schafft der Königliche Erlass die rechtlichen Grundlagen für die praktische und durchsetzbare Einführung von Versicherungspflichten. Obwohl der Erlass keine konkreten Versicherungsbeginne nennt, ist die Reihenfolge klar: zuerst die Registrierung, dann die Versicherung.

Wann tritt es in Kraft?

Das Register wird in Betrieb genommen, sobald die Verordnung im Boletín Oficial del Estado (BOE) formell veröffentlicht ist. Den vorliegenden Informationen zufolge wird dies voraussichtlich in den kommenden Tagen geschehen.

Ab diesem Zeitpunkt wird die elektronische Plattform der DGT Registrierungen entgegennehmen und damit eine neue Regulierungsphase für Elektroroller und andere persönliche Mobilitätsfahrzeuge in Spanien einläuten.

Was das für Rollerfahrer bedeutet

Für E-Scooter-Nutzer bedeutet dies eine bedeutende Veränderung. Die Registrierung führt zu formaler Verantwortlichkeit, klareren Kontrollen und einer stärkeren Angleichung an die Regelungen für andere Straßenfahrzeuge. Sie signalisiert außerdem, dass E-Scooter nun fest in Spaniens umfassendes Verkehrssicherheits- und Mobilitätskonzept integriert sind und nicht mehr in einer Grauzone zwischen Fußgänger- und Kraftfahrzeugregeln existieren.

Weitere Einzelheiten werden erwartet, sobald der vollständige Text des Königlichen Dekrets veröffentlicht ist, einschließlich etwaiger Übergangsfristen, technischer Anforderungen für die Identifizierung und der Art und Weise, wie das Register mit Versicherungsmaklern interagieren wird.

Bild von Janik Lipke on Pixabay