Nutzer von Elektrorollern in ganz Spanien werden aufgefordert, ihre Fahrzeuge bei der Generaldirektion für Verkehr (DGT) zu registrieren und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß versichert sind. Grund dafür sind neue landesweite Vorschriften. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen von bis zu 800 € geahndet werden.
Nach mehreren Verzögerungen hat das Innenministerium bestätigt, dass das nationale Fahrzeugregister für Elektrofahrzeuge nun voll funktionsfähig ist. Ab sofort müssen alle auf öffentlichen Straßen genutzten Elektroroller offiziell registriert und durch eine gültige Haftpflichtversicherung abgedeckt sein.
Die Behörden haben klargestellt, dass Strafen nicht nur für Fahrer gelten, die ihre Roller nicht registrieren, sondern auch für diejenigen, die nicht versichert sind oder deren Versicherungspolicen nicht den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Die neuen Regeln gelten für Fahrzeuge der persönlichen Mobilität, definiert als elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem oder mehreren Rädern, einem einzelnen Sitz und einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 25 Kilometern pro Stunde. Diese Kategorie umfasst die überwiegende Mehrheit der derzeit in Spanien genutzten Elektroroller.
Wie man einen Roller registriert
Die Registrierung muss online über die DGT-Website erfolgen und kostet 8.67 €. Nach der Registrierung erhalten die Besitzer eine digitale Zulassungsbescheinigung und eine offizielle Identifikationsnummer, die mit einem zugelassenen Aufkleber an einer gut sichtbaren Stelle am Roller angebracht werden muss.
Das System unterscheidet zwischen zwei Arten von Rollern:
- Zertifizierte Scooter, die bereits die offiziellen technischen Standards erfüllen, können mit den vorhandenen Unterlagen vollständig registriert werden.
- Nicht zertifizierte Roller, denen eine offizielle Zulassung fehlt, können zwar registriert werden, dürfen aber nur bis zum 22. Januar 2027 betrieben werden.
Auch während dieser Übergangszeit müssen nicht zertifizierte Roller weiterhin zugelassen und versichert werden. Besitzer werden möglicherweise aufgefordert, grundlegende Dokumente wie einen Kaufbeleg, ein technisches Datenblatt oder Fotos des Fahrzeugs vorzulegen.
Obligatorische Versicherungsanforderungen
Neben der Registrierung sind mit dem Versicherungsgesetz 5/2025 auch neue Versicherungspflichten in Kraft getreten. Alle Elektroroller müssen nun über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die strenge Mindestdeckungssummen erfüllt.
Jede Police muss Folgendes enthalten:
- Mindestens 6,450,000 € pro Schadenersatzanspruch wegen Körperverletzung
- Mindestens 1,300,000 € pro Schadensfall wegen Sachschäden
Versicherungspolicen, deren Deckungssumme unter diesen Schwellenwerten liegt, sind ungültig, was bedeutet, dass der Roller rechtlich als unversichert gilt. Daher sind manche bestehenden Versicherungen möglicherweise nicht mehr ausreichend, und Fahrern wird dringend empfohlen, ihren Versicherungsschutz sorgfältig zu überprüfen.
Die Durchsetzung beginnt
Laut den Behörden besteht das Ziel der neuen Maßnahmen darin, die Verkehrssicherheit zu verbessern, eine angemessene Entschädigung für Unfallopfer zu gewährleisten und die Verantwortung der Rollerfahrer zu stärken.
Die DGT (Generaldirektion für Verkehr und Transport) setzt die Vorschriften nun durch und fordert alle Besitzer von Elektrorollern dringend zum sofortigen Handeln auf. Registrierung und eine gültige Versicherung sind ab sofort unerlässlich für alle, die weiterhin legal auf spanischen Straßen fahren möchten.
Rollerbesitzer können den Registrierungsprozess über die offizielle DGT-Website abschließen.












