Der Oberste Gerichtshof der Region Valencia (TSJCV) hat die Abfallentsorgungsverordnung in Callosa de Segura für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil erging nach einer Klage der Volkspartei (PP) gegen eine drastische Preiserhöhung – beschlossen von der Koalition aus PSOE, IU und UCIN –, durch die die Jahresgebühren von 60 Euro auf bis zu 178 Euro gestiegen waren.

Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht mehrere gravierende Mängel in den technischen und wirtschaftlichen Grundlagen der Verordnung:

  • Fehlende Rechtfertigung: In den technischen Berichten wurden die Kriterien für die Gebührenberechnung nicht erläutert.
  • Missachtung des Verursacherprinzips: Bei der Steuer wurden weder das Abfallvolumen noch die individuellen Umstände der Steuerzahler berücksichtigt.
  • Unzureichende Differenzierung: Von den 13,169 Häusern der Stadt wurden über 12,000 mit einem einheitlichen Tarif belastet, wobei Variablen wie Wohnfläche, Wasserverbrauch oder die Anzahl der Bewohner unberücksichtigt blieben.

Ein provinzweiter Präzedenzfall

Das Urteil hat in der Provinz Alicante für Aufsehen gesorgt, da Callosas Steuerstruktur einem von SUMA, die Provinzsteuerbehörde. Derselbe Rahmen wird auch von vielen anderen Gemeinden genutzt.

In OrihuelaBeispielsweise wurden ähnliche Beschwerden über eine Pauschalgebühr erhoben, die sozioökonomische Realitäten ignoriert.

Der Stadtrat von Callosa plant zwar, Berufung einzulegen, hat aber die unmittelbaren Auswirkungen heruntergespielt und darauf hingewiesen, dass die betreffende Verordnung bereits durch eine Fassung von 2026 ersetzt wurde. Die Bürgerinitiative PP hingegen argumentiert, das Urteil zeuge von einem „völligen Mangel an Strenge und Rechtmäßigkeit“ und warnt, dass die bestehenden und zukünftigen Steuern nun strikt umstrukturiert werden müssten, um dem Verursacherprinzip zu entsprechen.

Politische Folgen und Bedenken hinsichtlich der Transparenz

Nach dem Urteil hat die PSOE ihren Fokus auf Transparenz gerichtet und fordert von den Behörden Klarheit darüber, wie Bürger Steuerermäßigungen beantragen können. Sie argumentiert, das derzeitige System sei weiterhin „unfair und ungerecht“, insbesondere für kinderreiche Familien, und kritisiert die Regierung dafür, dass sie die Abfallentsorgung trotz der gestiegenen finanziellen Belastung der Bürger nicht verbessert habe.