Die Wohnungsbehörden haben die Entfernung von über 1,200 Anzeigen für illegale Ferienunterkünfte in Torrevieja angeordnet. Dies ist Teil einer landesweiten Aktion gegen nicht registrierte Kurzzeitvermietungen. Die Provinz Alicante gehört zu den am stärksten von dieser Maßnahme betroffenen Gebieten innerhalb der Region Valencia.
Das Ministerium für Wohnungsbau und Stadtentwicklung hat Online-Vermietungsplattformen über die Existenz von 86,275 illegalen touristischen und saisonalen Mietobjekten in ganz Spanien informiert, darunter 14,387 in der Region Valencia, und die Plattformen angewiesen, die entsprechenden Angebote zu entfernen.
Laut Wohnungsbauministerin Isabel Rodríguez haben die betroffenen Immobilien die für Kurzzeitvermietungen vorgeschriebene Registrierungsnummer nicht erhalten und verstoßen damit gegen geltende Vorschriften.
Nach erfolgter Benachrichtigung sind die digitalen Plattformen verpflichtet, die Einträge unverzüglich zu entfernen, da viele der Immobilien möglicherweise gleichzeitig auf mehreren Plattformen angeboten werden, stellte das Ministerium fest.
Torrevieja gehört zu den Gemeinden mit der höchsten Anzahl an Ablehnungen
Auf kommunaler Ebene zählt Torrevieja zu den Gemeinden mit der höchsten Anzahl abgelehnter Registrierungsanträge; 1,240 Häusern wurde die Genehmigung zur touristischen Nutzung verweigert.
Damit zählt die Küstenstadt landesweit zu den Orten mit den meisten widerrufenen Anträgen, zusammen mit Großstädten und etablierten Touristenzielen wie Madrid, Barcelona, Marbella und Sevilla.
Innerhalb der Region Valencia verzeichnete die Stadt Valencia ebenfalls eine hohe Anzahl an Ablehnungen: 1,874 Anträge wurden abgelehnt. Damit ist die Region nach Andalusien die am zweitstärksten betroffene Region in Spanien.
Strengere Überwachung von Kurzzeitvermietungen
Von den 412,253 in ganz Spanien bearbeiteten Registrierungsanträgen entfallen 320,620 (78 %) auf touristische Vermietungen, während 91,608 (22 %) auf saisonale Vermietungen entfallen.
Das Ministerium hob den Fall der Autonomen Gemeinschaft Madrid hervor, wo 83 % der Anträge saisonale Vermietungen betreffen, ein Anteil, der deutlich über dem nationalen Durchschnitt liegt.
Seit Juli müssen Kurzzeitmietobjekte bundesweit über einen offiziellen Registrierungscode verfügen, der von den Grundbuchämtern ausgestellt und über das digitale Single Window an die Vermietungsplattformen weitergegeben wird, um legal beworben werden zu dürfen.












