Die spanische Staatsanwaltschaft hat einen Richter ersucht, die Bearbeitung eines von der PSOE in San Fulgencio eingebrachten Misstrauensantrags zu genehmigen, nachdem sie zu dem Schluss gekommen war, dass die Volkspartei (PP) die Abstimmung während einer Ratssitzung im Juni 2025 unrechtmäßig blockiert hatte.
In einer förmlichen Eingabe vom 25. Januar argumentieren die Staatsanwälte, dass die Entscheidung des altersbasierten provisorischen Ausschusses des Gemeinderats, die Debatte über den Antrag zu verhindern, „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen sei und das Grundrecht der Gemeinderatsmitglieder auf politische Teilhabe verletzt habe. Im Mittelpunkt des Falls steht das Rathaus von San Fulgencio, dessen Gemeinde rund 10,000 Einwohner zählt.
Der Misstrauensantrag wurde von sechs sozialistischen Stadträten eingebracht und von einem unabhängigen Stadtrat unterstützt. Er zielte auf die Absetzung des PP-Bürgermeisters José María Ballester ab. In der Plenarsitzung am 18. Juni 2025 wurde der Antrag jedoch vom provisorischen Präsidium – bestehend aus den beiden PP-Stadträten Paulino Herrero und Laura Bernabé – gestoppt, die seine Weiterbehandlung verweigerten.
Die Staatsanwaltschaft beantragt nun beim Gericht, diese Entscheidung aufzuheben und die sofortige Bearbeitung des Antrags anzuordnen. Sie beantragt außerdem, dass, sollte das Urteil zugunsten der PSOE ausfallen, die beiden Stadträte, die die Abstimmung blockiert haben, formell darauf hingewiesen werden, dass die Nichtbefolgung einer gerichtlichen Anordnung eine Straftat darstellen kann.
Der Streit entstand, nachdem die vorsitzenden Ratsmitglieder argumentierten, dass einer der sieben Unterzeichner des Antrags, Alain Vandenbergen, nicht für die erforderliche absolute Mehrheit mitgezählt werden könne, da er zuvor die Lokalregierung unterstützt habe. Die Staatsanwaltschaft weist diese Auslegung zurück und merkt an, dass sie auf Rechtsvorschriften beruhe, die zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr gültig waren.
Laut Anklage wurde eine der angeführten Bestimmungen 2017 vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, eine andere erst wenige Wochen vor der Plenarsitzung im Juni 2025 aufgehoben. Selbst wenn diese Bestimmungen noch in Kraft wären, wäre die Entscheidung nach Ansicht der Staatsanwaltschaft rechtlich fragwürdig, da die Unterstützung von Regierungsentscheidungen nicht gleichbedeutend mit der Zugehörigkeit zur regierenden politischen Fraktion sei.
Vandenbergen trat der PP nie bei, da er über eine unabhängige Liste gewählt worden war. Obwohl er gelegentlich Regierungsentscheidungen unterstützt hatte, behielt er stets seinen Status als unabhängiger Stadtrat und verließ seine Partei formell an dem Tag, an dem er den Antrag unterzeichnete.
Die Staatsanwaltschaft hebt zudem hervor, dass der Gemeindesekretär die vorsitzenden Ratsmitglieder während der Sitzung wiederholt darauf hingewiesen hatte, dass der Antrag rechtmäßig sei und behandelt werden müsse. Trotz dieser Warnungen vertagten die PP-Ratsmitglieder die Sitzung ohne Abstimmung und stützten sich stattdessen auf ein externes Rechtsgutachten, das der von dem Antrag betroffene Bürgermeister am selben Tag vorgelegt hatte.
Die Staatsanwaltschaft räumt zwar ein, dass der externe Bericht möglicherweise Verwirrung gestiftet hat – insbesondere angesichts der mangelnden juristischen Ausbildung der beteiligten Stadträte –, betont aber, dass dies den ihrer Ansicht nach klaren Gesetzesverstoß nicht rechtfertigt. Die Verweigerung der Abstimmung, so die Staatsanwaltschaft, verstoße gegen Artikel 28 der spanischen Verfassung, da den Oppositionsstadträten ein im Gesetz ausdrücklich vorgesehenes demokratisches Verfahren verweigert worden sei.
Die Staatsanwaltschaft schließt strafrechtliches Fehlverhalten aufgrund mildernder Umstände aus, beharrt aber darauf, dass die Entscheidung ungerechtfertigt sei und politische Verantwortung trage. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Richter, dessen Urteil das Misstrauensvotum gut ein Jahr vor den nächsten Kommunalwahlen wieder aufnehmen könnte.












