Das Provinzgericht Madrid hat die Entscheidung, Begoña Gómez, die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten, vor einem Geschworenengericht anzuklagen, aufgehoben und begründet dies mit einem Mangel an „schlüssigen und schlüssigen Beweisen“, die ein solch brisantes Verfahren rechtfertigen würden.
Das Urteil, das am Montag veröffentlicht wurde, betrifft auch Gómez' Beraterin Cristina Álvarez und den Geschäftsmann Juan Carlos Barrabés und versetzt den Fall zurück in die vorherige Phase, bevor Richter Juan Carlos Peinado versucht hatte, ihn zu einem Geschworenengerichtsverfahren zu eskalieren.
Abschnitt 23 des Gerichts kritisierte Peinados Vorgehen scharf und bezeichnete es als „inakzeptabel“, da es weder konkretisierte, welche Handlungen der Angeklagten ein Geschworenengerichtsverfahren rechtfertigten, noch eine glaubwürdige Beweisgrundlage für die Anschuldigungen lieferte. Die Richter argumentierten, dass jede „grundlegende Entscheidung“ auf einer klaren Darstellung beruhen müsse, die durch rationale und überprüfbare Beweise gestützt werde.
Richter Peinado hatte beantragt, Gómez wegen mutmaßlicher Veruntreuung im Zusammenhang mit der Anstellung ihrer Beraterin vor ein Geschworenengericht zu stellen und diesen Ansatz später auf mutmaßliche Einflussnahme und Korruption in der Wirtschaft auszuweiten. Das Gericht in Madrid betonte jedoch, dass die Aufteilung der Ermittlungen in separate Ermittlungsstränge ohne klare faktische Grundlage unzulässig sei. „Wenn eine Aufteilung des Verfahrens ohne faktische Abgrenzung unzulässig ist, kann der Fall unter solchen Umständen erst recht nicht vor ein Geschworenengericht gelangen“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Richter betonten, dass nach 18 Monaten Ermittlungsarbeit die bloße Plausibilität der Anzeige keine Verhandlung vor einem Geschworenengericht rechtfertigt. Sie bekräftigten die Rechtmäßigkeit der bisher durchgeführten Ermittlungsarbeit, bestanden aber darauf, dass für den Übergang in die nächste Verfahrensphase stichhaltige Beweise erforderlich seien, die belegen, dass die mutmaßlichen Handlungen Straftaten darstellen.
Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Notwendigkeit sorgfältiger, auf Beweisen basierender Verfahren in aufsehenerregenden Fällen und signalisiert eine gerichtliche Kontrolle voreiliger oder schlecht begründeter Eskalationen.












