Generalitat beendet das Rambla-Projekt mit 76 Wohneinheiten

Die Regionalregierung von Valencia hat ein umstrittenes Wohnbauprojekt in San Miguel de Salinas gestoppt, bei dem 76 Wohnhäuser und ein 6,000 m² großer Supermarkt auf überschwemmungsgefährdetem Gelände errichtet werden sollten.

Das 2020 von der PSOE-geführten Stadtverwaltung durchgesetzte Projekt zielte darauf ab, 26,000 Quadratmeter nicht bebaubares Land im Gebiet der Blauen Lagune umzuwidmen, um es urbanisieren zu können. Das Gelände liegt jedoch in einem flachen Tal, das laut dem regionalen Hochwasserschutzplan PATRICOVA seit Jahren als geomorphologisch hochwassergefährdet eingestuft ist.

Trotzdem genehmigte die Stadtverwaltung den Teilplan SUS-R4 UEF Blaue Lagune mit allen positiven technischen Gutachten. Einwände der Anwohnervereinigung „San Miguel Arcángel“ wurden zurückgewiesen, obwohl die Hochwassergefahr seit 2003 und auch in deren Überarbeitung von 2015 deutlich auf den offiziellen regionalen Karten verzeichnet ist.

Das Baugebiet grenzte an bestehende Wohnstraßen und die Privatschule Villamartín und lag flussaufwärts vom Golfplatz Villamartín im benachbarten Orihuela. Anwohner warnten, dass die Bebauung dort nicht nur die neuen Häuser gefährden, sondern auch die Überschwemmungsgefahr flussabwärts verschlimmern könnte.

Nach der lokalen Genehmigung wurde der Plan dem regionalen Umweltamt zur Prüfung vorgelegt. In diesem Jahr veröffentlichte das Amtsblatt der Generalitat eine entschiedene Ablehnung. Im Umweltgutachten wird kategorisch festgestellt, dass das valencianische Recht die Umwidmung von nicht bebaubarem, hochwassergefährdetem Land in städtisches oder bebaubares Land verbietet.

Das Urteil hob auch ökologische Bedenken hervor und bezeichnete das Gelände als „grüne Brücke“, die Wildtieren die Wanderung ermöglicht und die natürliche Wasserableitung zwischen Wohngebieten gewährleistet. Die Bebauung des Gebiets, so der Bericht, würde diesen ökologischen Korridor durchtrennen und die grüne Infrastruktur der Region schädigen. Weiterhin wurde die chronische Wasserknappheit in Vega Baja bemängelt und das Fehlen verlässlicher Daten zur langfristigen Wasserversorgung der geplanten Wohnhäuser und Gewerbeflächen kritisiert.

Die Bauträger argumentierten, das Gelände sei eine „städtische Insel“, die zusammengelegt werden müsse, und verwiesen auf alte Planungsvereinbarungen, die ihnen nach der Abtretung von Land für öffentliche Einrichtungen eine Entschädigung zusicherten. Sie beriefen sich außerdem auf den inzwischen aufgehobenen Flächennutzungsplan, der später vom Obersten Gerichtshof wegen der Genehmigung von bis zu 40,000 nicht nachhaltigen Wohneinheiten für ungültig erklärt wurde.

Letztlich erwies sich das Regionalrecht als ausschlaggebend: Überschwemmungsgebiete können nicht umgewidmet werden. Die Entscheidung der Generalitat lässt das Projekt – zumindest auf dem Papier – endgültig scheitern.