Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Ich schreibe dies als Warnung an alle, die in Spanien ohne die korrekten Papiere und Kfz-Versicherung mit Behörden zu tun haben. Ich bin Inhaber des Informations- und Beratungsdienstes FIOS Consultants in Irland, aber ich war überrascht, was ich dort erfahren habe!
Am Gründonnerstag, dem 2. April, besuchte ich Elche, um die spektakuläre Straßenaufführung „Die Passion Christi“ zu sehen. Nach 30 Minuten Suche fand ich endlich einen Parkplatz. Ich wunderte mich nicht, dass ich an einem lokalen Feiertag einen Parkplatz gefunden hatte. Um Mitternacht kehrte ich zum Auto zurück, und wie man so schön sagt: „Da war er, weg!“ Ich hatte auf einem gesperrten Parkplatz gestanden.
Die Polícia National schickte mich zum Fahrzeugdepot. Und da wurde die Sache ernst. Ich legte meinen Führerschein und die Versicherung vor, in der stand, dass es sich um einen Mietwagen handelte: „Alquilar, sin Conductor“ (Gemietet, ohne Fahrer). Man fragte mich nach dem Mietvertrag, den ich nie besessen hatte. Als ich sagte, dass ich ihn nicht hätte, wurde mir erklärt, dass die Versicherung ohne ihn nicht gültig sei.
Ich kontaktierte den Autovermieter, und nach einigem Hin und Her konnten wir einen Mietvertrag aufsetzen, der den bürokratischen Anforderungen genügte. Um 6:00 Uhr morgens war ich wieder zu Hause – mein Konto war um 161.69 € ärmer!
Seitdem, und angeregt durch meine berufliche Neugier, habe ich beschlossen, die Anforderungen an Mietwagen und Versicherungen für Urlauber in Spanien zu recherchieren.
Wie viele andere habe auch ich in der Vergangenheit vielleicht eine private Kfz-Versicherung meines Leasinggebers abgeschlossen. Freunde sind schließlich Freunde.
Wenn Sie jedoch mit den Behörden in Kontakt kommen und diese feststellen, dass Sie keine gültige Kfz-Versicherung haben, kann das sehr problematisch werden! Insbesondere dann, wenn Sie gegen eines der zahlreichen Gesetze in Spanien verstoßen haben.
Wer keine angemessene Kfz-Versicherung hat, verstößt gegen das Gesetz und hat alle damit verbundenen Konsequenzen.
Darüber hinaus greift gemäß der Vierten Kfz-Versicherungsrichtlinie [2000/26/EG] Ihre bestehende Kfz-Versicherung im Heimatland. Diese Richtlinie ist grundsätzlich nützlich, da sie es ermöglicht, die eigene Versicherung innerhalb der EU bis zu 90 Tage im Jahr zu nutzen, abhängig vom jeweiligen Tarif. Wie so oft hat auch diese Richtlinie ihre Schattenseiten. Sie gilt für die EU-Mitgliedstaaten, die EWR-Staaten und das Vereinigte Königreich (mit tarifabhängigen Einschränkungen).
In Spanien kann man leicht mit dem System in Konflikt geraten. Ich empfehle Ihnen dringend, sicherzustellen, dass der Vermieter registriert ist, der Vertrag abgeschlossen wurde und Sie eine unterschriebene Kopie besitzen, sowie dass die Versicherung den Vermerk „Alquilar, sin Conductor“ enthält.
Ich wünsche euch allen wunderschöne Feiertage.
Dein,
Séagh Mac Siúrdáin













