Die spanische Generaldirektion für Verkehr (DGT) führt neue Maßnahmen ein, die es Kindern ermöglichen sollen, sicherer und einfacher zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zu gelangen.
Die jüngste Änderung der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung, die im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht wurde, erlaubt es den lokalen Behörden, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu reduzieren, den Verkehr zu beruhigen und den Kraftfahrzeugverkehr in Gebieten rund um Schulen einzuschränken.
In vielen größeren Städten ist der Schulweg zu Fuß immer schwieriger geworden. Schulen liegen oft ein Stück weit von den Wohnorten der Schüler entfernt, und starker Verkehr sowie die berufliche Belastung der Eltern führen dazu, dass viele Kinder mit dem Auto zur Schule und wieder nach Hause gebracht werden.
Die DGT hat nun in Artikel 158 der aktualisierten Verordnung spezifische Bestimmungen für sichere Schulwege aufgenommen.
Die Änderung besagt, dass Gemeinderäte oder die zuständigen Straßenbaubehörden sichere Routen und Schutzzonen um Schulen einrichten können. Zu den Maßnahmen können niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen, verkehrsberuhigende Maßnahmen und Beschränkungen für Autos, Motorräder und Mopeds gehören.
Laut DGT besteht das Ziel darin, Kinder zu ermutigen, selbstständig zu Fuß oder mit dem Fahrrad über klar gekennzeichnete und ordnungsgemäß instand gehaltene Wege zur Schule zu gelangen.
Diese Reisen sollen „sicher, angenehm und nachhaltig“ sein und gleichzeitig dazu beitragen, öffentlichen Raum für Kinder zurückzugewinnen und Städte lebenswerter zu machen.
Die neue Bestimmung soll am 1. Oktober in Kraft treten.
Weitere Änderungen für Verkehrsteilnehmer
Die aktualisierten Verkehrsregeln beinhalten auch Änderungen, die Motorradfahrer, Radfahrer und Nutzer von Elektrorollern betreffen.
Motorradfahrer und ihre Mitfahrer auf Fernstraßen müssen Schutzhandschuhe und geschlossenes Schuhwerk tragen.
Motorrädern kann bei Verkehrsstaus auch die Benutzung des rechten Seitenstreifens auf speziell dafür vorgesehenen Straßenabschnitten gestattet werden, allerdings dürfen die Fahrer eine Geschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde nicht überschreiten.
Radfahrer müssen künftig unter allen Umständen einen Helm tragen; bisherige Ausnahmen entfallen.
Fahrer von Elektrorollern müssen mindestens 15 Jahre alt sein und sind verpflichtet, während der Fahrt einen Helm zu tragen und die Beleuchtung ihres Fahrzeugs eingeschaltet zu lassen.
Laut DGT soll das umfassendere Reformpaket die Sicherheit gefährdeter Verkehrsteilnehmer verbessern und die spanischen Verkehrsregeln an die sich wandelnden Muster der städtischen Mobilität anpassen.












